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Herzlich willkommen bei CONZEPT!

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Investitionen und technische Projekte mit Umweltbezug bergen immer ein gewisses Risiko, zum Beispiel über die ungewollte Freisetzung von Schadstoffen, die Folgen eines falsch eingeschätzten Grundwasserspiegels oder eine nicht rechtzeitig erkannte umweltrelevante Vorschädigung des Grundstückes. Durch die Beteiligung des nötigen Sachverstandes wird dieses Risiko beherrschbar. Wir bieten Ihnen ein breites Portfolio an Erfahrungen und den zugehörigen Beratungs- und Planungsleistungen in den Bereichen Boden, Wasser und Lebensraum. Informieren Sie sich und fordern Sie uns! Wir freuen uns darauf.


 

AKTUELLES

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Schadstoffcocktail im Bachwasser?
Sprengstoffverbindungen, Heterozyklen, PAK und Cyanide sind Schadstoffe, die insbesondere im Bachwasser in einem Naturschutzgebiet unerwünscht sind. Als Grundlage von Renaturierungs- und Entwässerungsplanungen werden von CONZEPT ein geohydraulisches Standortkonzept sowie Strategien zur Schadstoffverminderung unter Berücksichtigung der Umsetzbarkeit im Rahmen des vorgesehenen Kanalbaus entwickelt.


CONZEPT schließt forensische Altlastenbearbeitung ab
Mit der Methodik der multiplen Beweisführung hat CONZEPT die forensischen Untersuchungen zur zeitlichen Eingrenzung eines LHKW-Schadens im Grundwasser nun erfolgreich abgeschlossen. Durch Zeitzeugenbefragungen, hydraulische Schadstoffausbreitungsrechnungen, Isotopenuntersuchungen an Kohlenstoff- und Chloratomen sowie durch zeitliche Zuordnung isotopischer Fingerprints ist es gelungen, den wahrscheinlichen Eintragszeitraum der Schadstoffe einzugrenzen.

 

STANDPUNKT

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IED Richtlinie - Neue Herausforderung für Anlagenbetreiber
TJ/14.07.2011


Anfang 2013 ist es soweit. Unternehmen, die BImSch - Anlagen betreiben, werden im Falle einer wesentlichen Änderung oder Neuaufnahme des Anlagenbetriebes als Bestandteil der Antragsunterlagen auch einen Ausgangszustandsbericht über den Boden und das Grundwasser auf dem Gelände der Anlage vorlegen müssen. Derzeit sind verschiedene Institutionen mit der Erarbeitung von Standards für eine bundeseinheitliche Vorgehensweise bei der Erkundung und der Bewertung beschäftigt. Insbesondere eine von der LABO in Aussicht gestellte Empfehlung wird Chancen auf eine offizielle Einführung in den Vollzug durch die Umweltministerkonferenz haben. Spannend wird insbesondere die Frage der Wiederherstellung des Ausgangszustandes nach Stilllegung der Anlage sein, wenn es während des Anlagenbetriebes zu erheblichen Boden- oder Grundwasserverschmutzungen gekommen ist. Hier ist  den betroffenen Unternehmen anzuraten, sich möglichst frühzeitig den fachlichen Sachverstand ins Haus zu holen.



Mediationsgesetz - Fachkunde gefragt
TJ/24.11.2010

Das für 2011 angekündigte Mediationsgesetz wird aller Voraussicht nach die Zahl der gerichtlichen Mediationsverfahren deutlich erhöhen. Neben der reinen Vermittlertätigkeit des Mediators ist bei Umweltfragestellungen sicher auch die notwendige Fachkunde für ein erfolgreiches Mediationsverfahren unverzichtbar. Da der vorliegende Gesetzesentwurf zur Aus- und Fortbildung eines Mediators eher unkonkret bleibt, ist die Anregung des DIHK zu unterstützen, in Anlehnung an die öffentliche Bestellung von Sachverständigen qualifizierte und besonders vertrauenswürdige Mediatoren zu registrieren.



Geothermiebohrungen nie ohne Geologen
TJ/24.11.2009


Die Erschliessung geothermischer Energieressourcen ist häufig mit dem Abteufen von Bohrungen bis in knapp 100 m Tiefe verbunden. Bei so langen Bohrstrecken können geologische und hydrogeologische Eigenschaften des Untergrundes für den Erfolg oder Misserfolg des Vorhabens entscheidend sein. Beispielsweise kann es darauf ankommen, bereits im Vorfeld der Bohrung hydraulische Trennschichten zu erkennen, deren Sperrwirkung zwischen zwei Aquiferen unbedingt wieder hergestellt werden muss. Bei Vorhaben in Ballungsräumen sind oftmals konkurrierende Grundwassernutzungen oder eine Vorbelastung des Grundwassers mit Schadstoffen bereits im Planungsprozess zu beachten. Nur so können Auflagen in der wasserrechtlichen Erlaubnis vermieden werden, die die Gesamtwirtschaftlichkeit der geothermischen Energiegewinnung in Frage stellen würden. Bei der Ausführung ist schlussendlich die Verdämmung der Erdsonden im Bohrloch, die letztendlich den Wärmeübergang vom Grundwasser auf das Wärmetransportmittel gewährleistet, der alles entscheidende Vorgang, der bei mangelhafter Ausführung dazu führt, dass die prognostizierte Wärmeleistung der geothermischen Anlage nicht erreicht wird. Die Beteiligung eines hydrogeologischen Sachverständigen mit Erfahrung in der Errichtung geothermischer Anlagen am Planungs-, Entscheidungs- und Ausführungsprozess ist deshalb unabdingbar und erhöht die Erfolgschancen für eine dauerhafte Nutzung der geothermischen Energieressourcen.